Ablauf und Dauer eines Vaterschaftstests

Um einen Vaterschaftstest durchführen zu können, ist die isolierte DNA des Kindes sowie die des Vaters erforderlich. Die Proben des Kindes und des Vaters werden auch als Defizienzfall bezeichnet, mit dem sich bereits eine hohe Aussagekraft des Tests erzielen lässt. Diese kann deutlich erhöht werden, wenn zusätzlich auch die DNA der Mutter vorliegt. Bei dieser Kombination wird in der Gendiagnostik vom sogenannten Triofall gesprochen.

In der Regel wird die zu entnehmende Probe durch Reiben mit einem Wattestäbchen von der Mundhöhlenschleimhaut gewonnen. Eine Blutentnahme durch einen Arzt, Hautstücke, Haare mit Wurzel, ein benutztes Taschentuch und Samenflüssigkeit eignen sich ebenfalls zur Gewinnung der benötigten DNA.

Unter Umständen dienen auch Zahnbürsten, Zigarettenfilter, Besteck, Trinkgefäße, Strohhalme, Rasierapparate und ähnliche Gegenstände als DNA-Träger. Allerdings handelt es sich hierbei um verunreinigte Träger. Das bedeutet, dass die DNA der beteiligten Person mit der einer dritten Person vermischt sein kann. Damit besteht ein erhöhtes Risiko eines verfälschten Ergebnisses beim Vaterschaftstest.

Bei bereits verstorbenen Personen ist für die Gewinnung von DNA eine Exhumierung erforderlich, wobei darauf verwiesen werden muss, dass aus Asche keine DNA mehr gewonnen werden kann. Ein Mindestalter für die Entnahme des Probenmaterials gibt es nicht. Denn die Entnahme verläuft schmerzfrei und ohne jegliche Beeinträchtigungen. Kinder sollten lediglich etwa zwei Stunden vor der Probenentnahme keine Nahrung zu sich genommen haben.

Für einen Vaterschaftstest müssen von der bezeugten Probenentnahme bis zur Auswertung und der Erstellung des Gutachtens etwa 10 bis 14 Tage eingeplant werden. Das zuständige DNA-Labor informiert auf Anfrage genauer darüber, wann mit dem Erhalt des Ergebnisses gerechnet werden kann.

Für eilige Angelegenheiten bieten zahlreiche Anbieter eine priorisierte Durchführung von Vaterschaftstest an. Für diese Express-Leistung erhebt der Anbieter für gewöhnlich allerdings einen Extra-Zuschlag. Nach der Auswertung des Probenmaterials wird allen Beteiligten über den Postweg das Ergebnis zugeschickt. Auf Wunsch wird das Ergebnis auch an das Gericht übersandt.